
Die Betriebliche Altersvorsorge zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15 % der Entgeltumwandlung vor. Dieser Zuschuss wird überkompensiert durch die Ersparnis des 20%iger AG-Anteil zur Sozialversicherung. Dieser Zuschuss muss ab dem 01.01.2022 auch für Altverträge gewährt…