
Die Betriebliche Altersvorsorge zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15 % der Entgeltumwandlung vor. Dieser Zuschuss wird überkompensiert durch die Ersparnis des 20%iger AG-Anteil zur Sozialversicherung. Dieser Zuschuss muss ab dem 01.01.2022 auch für Altverträge gewährt werden.
Der Arbeitgeber steht vor einer Herausforderung, wie bringe ich die 15 % bei Altverträgen unter?
Können die Altverträge erhöht werden oder muss die Entgeltumwandlung verringert werden?
Brauche ich eine Versorgungsordnung ? Wenn ja, wer kann diese erstellen?
Sollte ich mich, zwecks Bindung der Arbeitnehmer, um eine verbesserte Vorsorgesituation meiner Mitarbeiter kümmern?
Führt eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge zu einer höheren Zufriedenheit bei den Mitarbeitern?
Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, Ihre Mitarbeiter über die betriebliche Altersvorsorge zu informieren?
Übernehmen Sie jeden BAV Vertrag von neuen Mitarbeitern?
Wie schließen Sie als Arbeitgeber die Haftung der BAV aus, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Für all diese Fragen gibt es Antworten. Kontaktieren Sie mich gern.
